Miet Service Schreck
  AGBs
 

Mietbedingungen:

 

-          Bei Unfällen die durch Arbeiten mit den Geräten entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung!

-          Vor Übergabe der Maschine erfolgt eine sorgfältige Einweisung und Vorführung.

-          Auf besondere Unfallverhütungsvorschriften wird der Mieter hingewiesen.

-          Das Gerät wird im einwandfreiem Zustand übergeben.

-          Der Mieter haftet für Schäden und Diebstahl und Unterschlagung.

-          Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei der Rückgabe oder Abholung der Maschinen werden dem Mieter weiterberechnet.

-          Der Mieter trägt für fachgerechte Wartung Sorge.

-          Das Gerät muss bei Freimeldung abholbereit für den Vermieter gehalten werden,  läßt sich das Gerät aus Umständen,  die der Mieter verschuldet,  nicht Problemlos abholen,  so wird die Miete weiterberechnet und anfallende Fehlfahrten dem Mieter belastet.

-          Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter oder Reparaturen besteht kein Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz.

-          Die Ladungssicherung wird nach § 22 I StVO vom Mieter selbst durchgeführt.

-          Der Mieter hat das Gerät bei Übernahme auf seinem betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen und gegebenenfalls etwaige Mängel sofort anzugeben.

-          Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln, insbesondere es vor Überbeanspruchung zu schützen.

-          Für Schäden durch Feuer,  Unglücksfälle,  Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsvorschrift,  sowie Diebstahl oder Abhandenkommen der Geräte haftet der Mieter.

-          Das Gerät ist gesäubert und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, für verschmutzt zurückgegebene Maschinen werden Reinigungskosten berechnet.


Mietdauer:

-          Ab Bereitstellung bzw. Anlieferung bis Rücklieferung auf den Lagerplatz des Vermieters.

-          Bei Abholung durch den Vermieter wird der Tag der Freimeldung voll gerechnet.

 


Mietpreis:

-          Preise verstehen sich ohne Kraft- und Schmierstoffe.

-          Sämtliche Preise gelten jeweils für einen 8-Arbeitsstundentag, Überstunden werden mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet.

-          Mietgeräte die pro Betriebstunde (B – Std.) abgerechnet werden,  wird pro angemieteter Tag eine Mindestmiete von drei Betriebstunden  verrechnet.



Für langfristige Anmietung werden Sonderpreise vereinbart.

-          Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 









 
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